Rechtsprechung
BGH, 20.05.2015 - 2 StR 46/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 259 Abs. 1 StGB
Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet (Antrag auf Beauftragung eines Sachverständigen); Hehlerei - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO
Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen völliger Ungeeignetheit als Beweismittels - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis einer besonders schweren Vergewaltigung
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen völliger Ungeeignetheit als Beweismittels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2; StPO § 265 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis einer besonders schweren Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 29.07.2013 - 68 KLs 11/13
- BGH, 20.05.2015 - 2 StR 46/14
Papierfundstellen
- StV 2016, 342
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01
Ablehnung eines Beweisantrags; Aufklärungspflicht; völlig ungeeignetes …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 2 StR 46/14
Das Landgericht hat zur Begründung der Ungeeignetheit vielmehr auf die Angaben der Zeugin D. zurückgegriffen, obwohl dies - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - unzulässig ist (vgl. BGH StV 2002, 352).
- BGH, 22.07.2015 - 2 StR 318/14
Ablehnung eines Beweisantrags, weil die Tatsache bereits bewiesen ist
dd) Selbst wenn die Zurückweisung des Hilfsbeweisantrags mit der Begründung, es handele sich bei dem Sachverständigenbeweis um ein ungeeignetes Beweismittel, rechtsfehlerhaft gewesen wäre (vgl. dazu auch Senat, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 46/14 mwN), kann der Senat ausschließen, dass das Urteil auf diesen Rechtsfehler beruht. - KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung
Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur dann, wenn das Gericht ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis feststellen kann, dass sich mit ihm die Beweistatsache nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 46/14 - juris Rdn. 24).